Alles, was RECHT ist...  
Die Schutzhülle für Scheckkarten ist auch für Kanzleien ein schöner "Werbeartikel" für Mandanten. Die Grenzen der zulässigen Werbung sind jedem Anwalt bekannt.  
Hier einige Beispiele für zulässige Rechtsanwaltswerbung:
  • informiert sachlich über die berufliche Tätigkeit. Die Werbung ist nicht auf die Erteilung eines Auftrages gerichtet.
  • Eine Nennung von Tätigkeitsschwerpunkten, wenn nach der Zulassung eine Tätigkeit von mindestens zwei Jahre auf den benannten Gebieten nachgewiesen werden kann.
  • Hinweis auf die Mitgliedschaft in einer europäischen wirtschaftlichen Interessenvertretung
  • Sponsoring bei seriösem Anlass und wenn keine reklamehafte Hervorstellung vorliegt
  • Hinweis auf kanzleieigene Internetadresse / Newsletter im Internet